Ablauf & Kosten

Im Folgenden möchte ich Sie über den Ablauf einer Psychotherapie und die Möglichkeiten der Kostenübernahme informieren.

Ablauf

Anfrage

Bei Interesse an einem Termin oder bei Fragen schicken Sie mir bitte eine E-Mail mit Ihrem Anliegen oder rufen Sie mich an. Sollten Sie mich nicht erreichen, melde ich mich zeitnah bei Ihnen zurück.


Sprechstunde

In einem ersten Beratungsgespräch (i.d.R. 25 bis 50 Min.) haben wir die Möglichkeit, uns gegenseitig kennenzulernen. Ich verschaffe mir einen Überblick über Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Sie haben die Möglichkeit, einen ersten Eindruck von mir zu gewinnen und können prüfen, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen. Vereinzelt kann es auch vorkommen, dass bei Ihrem Anliegen kein professioneller, psychotherapeutischer Behandlungsbedarf besteht oder zwar eine Psychotherapie notwendig ist, ich aber aktuell über keine freien Kapazitäten verfüge. Dann berate ich Sie in diesem Gespräch hinsichtlich Ihrer alternativen Behandlungs- und Kontaktmöglichkeiten.


Probatorische Sitzungen

Sollte die Aufnahme einer Psychotherapie angestrebt werden, können sich an die Sprechstunde 2-4 probatorische Sitzungen anschließen. Hierbei können Fragebögen zum Einsatz kommen, aber auch andere Techniken, um Hypothesen über die von Ihnen erlebte Problematik und gewünschte Zielzustände zu generieren. Zudem werden wir im Laufe der Probatorik prüfen, ob uns der Aufbau einer vertrauensvollen Therapiebeziehung gelingt. Diese stellt eine der wichtigsten Voraussetzungen für eine erfolgreiche Therapie dar. 


Therapiephase

Im Laufe einer Psychotherapie unterstütze ich Sie mittels unterschiedlicher Methoden dabei, Ihren Zielen näher zu kommen. Dabei sehe ich meine Aufgabe als Psychotherapeutin im Sinne der „Hilfe zur Selbsthilfe“. Das Hauptziel sollte dabei sein, dass Sie Ideen, Denk- oder Erlebensmuster entwickeln, um eigenständig Ihre Beschwerden zu reduzieren. Im Rahmen der systemischen Therapie besteht hierbei jederzeit die Möglichkeit, relevante Personen Ihres Bezugssystems in die Therapie zu involvieren. 

Sie fragen sich, ob eine Psychotherapie die richtige Unterstützung für Sie wäre? Ich berate Sie gerne. Kontaktieren Sie mich für ein Erstgespräch. In diesem können wir gemeinsam Ihr Anliegen klären.

 

Schweigepflicht

Als Psychotherapeutin bin ich zur Schweigepflicht verpflichtet. Dies bedeutet, dass ich keine Informationen über Sie an Dritte weitergeben darf, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Zustimmung oder eine gesetzliche Ausnahme vor. Ebenso bin ich zum Schutz von persönlichen Daten, einschließlich deren sichere Aufbewahrung und Übermittlung verpflichtet.

Kosten

Psychotherapie für Privatversicherte und Beihilfeversicherte

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenkassen und die Beihilfe die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Das Ausmaß der Kostenübernahme ist hierbei jedoch sehr unterschiedlich und richtet sich nach den Vereinbarungen, die Sie mit Ihrer Krankenversicherung getroffen haben. Bitte erfragen Sie daher vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Versicherung

  • wie viele Therapiestunden pro Jahr beinhaltet sind,
  • in welchem Umfang die Kosten übernommen werden,
  • welches Antragsverfahren (entsprechende Formulare) notwendig ist.

Als Privatpraxis rechne ich, wie gesetzlich vorgeschrieben, nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP) ab. Die Kosten können Sie dieser Patient*inneninformationsbroschüre der Deutschen Psychotherapeutenvereinigung entnehmen.

 


Psychotherapie für Selbstzahler*innen

Natürlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten Ihrer Psychotherapie selbst zu tragen. 

Vorteile hiervon sind:

  • Es wird keine Diagnose bei Ihrer Krankenversicherung hinterlegt.
  • Die Anzahl und Häufigkeit der Sitzungen und deren Dauer unterliegen keinen Vorgaben der Versicherung und können somit ausschließlich an Ihrem Bedarf ausgerichtet werden.
  • Es entstehen keine bürokratiebedingten Wartezeiten.
  • Unter Umständen können die Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Ebenso ist die Durchführung eines Coachings oder einer Beratung möglich, wenn es z.B. darum geht, neue berufliche Wege zu gehen, Arbeitsplatzkonflikte zu lösen, eigene Ressourcen zu stärken, wichtige Lebensentscheidungen zu treffen, Stressbewältigung und Entspannungsstrategien zu erlernen, das eigene Zeitmanagement zu verbessern oder sich in seiner Persönlichkeit weiter zu entwickeln. Coaching behandelt keine "psychischen Störungen mit Krankheitswert" gemäß den gängigen Klassifikationssystemen (ICD-10) und ist immer eine Selbstzahlerleistung.

Auch in diesem Fall richtet sich das Honorar nach der bestehenden Gebührenordnung für Psychologische PsychotherapeutInnen (GOP).

 

Kurzfristige Absagen 

Bitte beachten Sie, dass eine Terminabsage, die mich weniger als 48 Werktagsstunden vor dem Termin erreicht, zur Berechnung des vereinbarten regulären Honorars als Ausfallhonorar führt. Es sei denn es ist mir möglich, den Termin spontan anderweitig zu vergeben.

©Urheberrecht. Alle Rechte vorbehalten.

Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen

Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.